Solar-Versicherung ist Vertrauenssache
Vollkasko-Deckung für Ihre Solaranlage
Solaranlagen (Solarstrom- als auch Thermieanlagen) können mit einem umfassenden Versicherungsschutz ausgestattet werden, dem Rundum-Sorglos-Paket für Solaranlagen. Wir kooperieren mit einem seit vielen Jahren auf die Vermittlung von Versicherungen für Solaranlagen spezialisierten Versicherungsmakler, der unabhängig ist und wirksam Ihre und unsere Interessen vertritt. Bedingt durch die Vielzahl der über diesen Makler versicherten Anlagen, erhalten wir attraktive Konditionen.
1. Versichterte Gefahren und Schäden
Aufgrund der echten Allgefahrenversicherung gibt es nur wenige nicht versicherte Gefahren, z.B. politische Ereignisse (Krieg, Bürgerkrieg), Streik, Kernenergie und Erdbeben, Garantieleistungen und Gewährleistungsansprüche, sowie Vorsatz des Versicherungsnehmers.
Insbesondere sind versichert:
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Vandalismus, Sabotage und Vorsatz Dritter
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, aufgrund eines
von außen einwirkenden Ereignisses - Kurzschluss, Überstrom und
Überspannung - Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Sturm und Hagel
- Hochwasser
- Frost und Schneedruck
- Diebstahl
- Höhere Gewalt
- Tierverbissschäden jeglicher Art
2. Mit dem Schaden in Zusammenhang stehende Kosten
Für die GerüststeIlung, Arbeitsbühnen,
Maurer- und Stemmarbeiten und
Schadensuchkosten stehen jeweils bis zu
EUR 25.000,- im Schadenfall zur Verfügung.
3. Was wird im Schadensfall ersetzt?
Im Schadenfall werden die Wiederherstellungskosten ersetzt, im Totalschadenfall der Neuwert der Anlage. Mitversichert sind Einnahmeverluste, verursacht durch den versicherten Sachschaden.
Tagesentschädigung:
Bis zu einer Anlagengröße von 100 kWp werden pauschal 2,50,- EUR je kWp und Tag erstattet, unabhängig von der Jahreszeit.
Bei Anlagen größer 100 kWp:
2,- EUR je kWp/Tag vom 01.04. bis 30.09.
1,- EUR je kWp/Tag vom 01.10. bis 31.03.
Der Ertragsausfall wird bis zu sechs Monaten übernommmen.
Bei Schäden durch Feuer sogar bis zu zwölf Monaten.
4. Beitragsfreie Erweiterungen des Versicherungsschutzes
Jeweils bis maximal 2.500,- EUR je Schadenfall sind versichert:
- Wird der Wechselrichter der versicherten Anlage auf Garantie oder Gewährleistung ausgetauscht, wird ein etwaiger Ertragsausfall normalerweise nicht übernommen. Über unsere Versicherung besteht aber Versicherungsschutz für den Ertragsausfall.
- Verursacht die von einem ersatzpflichtigen Schaden betroffene PV-Anlage einen Schaden am Dach (z.B. durch Schneedruck) wird der Dachschaden übernommen.
- Muß die unbeschädigte Anlage demontiert werden, weil das Dach durch Feuer, Sturm oder Hagel beschädigt wurde, dann werden die De- und Remontage übernommen.
Mitversicherung des Technologiefortschritts
- Abweichend zu den Versicherungsbedingungen ersetzt der Versicherer entstandene Mehrkosten durch Technologiefortschritt.
- Sind identische oder serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu beziehen, dann können gleichwertige oder vergleichbare Produkte verbaut werden; auch wenn diese teurer sind als die ursprünglichen Komponenten.
- Die Entschädigungsleistung ist pro versicherte Sache insgesamt begrenzt auf 120 % der Versicherungssumme.
5. Selbstbehaltsregelungen
Sachschaden: EUR 150,-
Ertragsausfall:
Kein Selbstbehalt bei Anlagen bis 10 kWp darüber hinaus zwei Tage
6. Vorteil gegenüber anderen Anbietern solcher Versicherungen
Mittlerweile gibt es Versicherungsgesellschaften, die keine landwirtschaftlichen Gebäude mehr akzeptieren, Blitzschutzeinrichtungen als Voraussetzung für die Versicherung vorschreiben, bei bestimmten Betriebsarten das Feuerrisiko ausschließen und für die Wechselrichter eine Abschreibungsklausel eingeführt haben. Alle diese Einschränkungen kommen bei uns nicht zum Tragen.
7. Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage. Soll schon vorher umfassender Versicherungsschutz bestehen, schließen Sie eine Montageversicherung ab. Hier besteht dann mit Abstellen der Komponente auf der Baustelle Versicherungsschutz.
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